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Tagung 2016

Am 23. Mai 2016 veranstaltet das Institut für Rundfunkrecht in Kooperation mit dem Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht seine Tagung 2016 zum Thema

Schnittstellen zwischen Medienrecht und Wirtschaftsrecht“.

Die Medien sind aufgrund ihres publizistischen und ökonomischen Doppelcharakters medien- wie wirtschaftsrechtlichen Regelungen unterworfen. Daraus resultieren Schnittstellenprobleme zwischen Medien- und Wirtschaftsrecht auf nationaler und europäischer Ebene, die in einem digitalen und konvergenten Umfeld – nicht zuletzt im Zuge der Erweiterung der Wertschöpfungsketten – noch verstärkt werden. Die Institute möchten sich dem Thema auf ihrer Jahrestagung aus wirtschaftsrechtlicher, medienrechtlicher und medienökonomischer Perspektive widmen.

An der Schnittstelle liegt etwa die Bestimmung von Auftrag und Finanzierung des öffentlichen Rundfunks. In jüngerer Zeit bieten die Projekte „Germany’s Gold“ und „Amazonas“ sowie die Urteile des Bundesgerichtshofs zu der Tagesschau-App und dem Presse-Grosso reichliches Anschauungsmaterial für die Schnittstellenproblematik. Auch die Arbeitsgruppe Kartellrecht/Vielfaltssicherung der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz nimmt sich der Thematik an.

Den Tagungsbericht finden Sie hier.

Den Programm-Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier.

Die Tagungsbeiträge sind in der Zeitschrift für Geistiges Eigentum (ZGE), Band 8, Heft 3, 2016 erschienen.

Die Referenten und Diskutanten im Überblick

Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz

studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Genf und legte seine erste Staatsprüfung 1993 vor dem OLG Köln ab. Nach dem Rechtsreferendariat in Köln und New York folgte die zweite juristische Staatsprüfung vor dem OLG Düsseldorf im Jahre 1996. Von 1996 bis 1997 arbeitete Müller-Terpitz als Referent in der Abteilung Recht/Regulierung des Telekommunikationsunternehmens vebacom/o.tel.o in Düsseldorf, bevor er 1997 mit seiner Dissertation zum Thema „Die Beteiligung des Bundesrates am Willensbildungsprozess der Europäischen Union“ promoviert wurde. Während seiner anschließenden Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Wissenschaftsrecht) der Universität Bonn habilitierte er im Jahre 2005 zum Thema „Der Schutz des pränatalen Lebens – eine verfassungs-, völker- und gemeinschaftsrechtliche Statusbetrachtung an der Schwelle zum biomedizinischen Zeitalter“. 2007 erhielt er einen Ruf an die Universität Passau, 2012 an die Universität Mannheim, wo er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschaftsregulierung und Medien innehat. Gegenwärtig ist Müller-Terpitz zudem Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

Prof. Dr. Rupprecht Podszun

legte nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, London und München seine Staatsexamina in München ab. Er wurde mit einer Arbeit zum internationalen Kartellrecht, betreut von Prof. Dr. Josef Drexl, an der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert. Von 2005-2007 war er Referent im Bundeskartellamt, Bonn. Anschließend kehrte er in die Wissenschaft zurück und arbeitete von 2007-2012 als Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München. 2012 habilitierte er sich an der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fächer Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht, Zivilverfahrensrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Rechtstheorie. Im Akademischen Jahr 2012/2013 vertrat er den Lehrstuhl in Bayreuth, auf den er dann berufen wurde.

Seit dem  Wintersemester 2013/2014 ist er Inhaber des Lehrstuhls Zivilrecht VIII an der Universität Bayreuth (Professur für Bürgerliches Recht, Immaterialgüter- und Wirtschaftsrecht) und Affiliated Research Fellow am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München. Er ist Co-Direktor der Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht und war bis 2015 Mitglied im Leitungsgremium des DFG-Graduiertenkollegs "Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit" an der Universität Bayreuth.

Prof. Dr. Rupprecht Podszun ist Lehrbeauftragter u.a. am Munich Intellectual Property Law Center, an der Deutschen AnwaltAkademie und an der Universität Zürich sowie Vorstandsmitglied  in der Academic Society for Competition (ASCOLA). Darüber hinaus wurde er zu Fragen des Medienkartellrechts  vom Bundeswirtschaftsministerium sowie den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag angehört.

Prof. Dr. Johannes Münster

ist Professor für Medienökonomik und Direktor des Instituts für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln. Er studierte Philosophie und Volkswirtschaftslehre an der Freien Universität Berlin und promovierte dort 2006 in Volkswirtschaftslehre. Er arbeitete am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung WZB, im Sonderforschungsbereich TR 15 Governance and the Efficiency of Economic Systems der DFG, und an der Freien Universität Berlin. Nach Aufenthalten an der Rheinischen Friedrich-Wilhems-Universität Bonn und der UC Berkeley wechselte er 2012 nach Köln. Schwerpunkte in Forschung und Lehre: Medienökonomie, Industrieökonomik und mikroökonomische Theorie.

Dr. Richard Burnley

ist seit mehr als fünf Jahren bei der EBU tätig; zunächst als Rechtsberater im Bereich des Medien- und Wettbewerbsrechts und zuletzt als Leiter des Bereichs Regulatory Legal Services. Bevor Burnley zu der EBU wechselte, arbeitete er im Bereich des EU-Rechts für eine führende Anwaltskanzlei in London und Brüssel und war Senior Associate im Büro für Kommunikation (OFCOM) in London. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Medienbranche, sowohl im Aufsichtsrecht als auch in der Regulierungspolitik sowie im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Bei der EBU berät er derzeit Mitglieder und nationale Institutionen in allen Fragen des Medien- und Telekommunikationsrechts und bietet Orientierungshilfen zum Wettbewerbsrecht, wie etwa zu staatlichen Beihilfen, Fusionen und dem Kartellrecht. Weiterhin bietet er Beratung bei Fragen zur Unternehmensführung und zum Sportrecht an. Vor kurzem wurde Dr. Burnley als neuer Legal Director der EBU (European Broadcasting Union) ernannt und wird sein neues Amt am 1. Juli antreten.

Dr. Wolfgang Kreißig

absolvierte nach einem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Athens in Georgia im Jahr 1999 sein erstes Staatsexamen an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Auf das Studium folgte eine Dissertation im Bereich Vereins- und Insolvenzrecht bei Prof. Dr. Ulrich Haas an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nach der Ablegung des zweiten Staatsexamens vor dem Landgericht Darmstadt im Jahr 2004 begann er eine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz bei der Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart. Kurz darauf wechselte er in die Justiz und war unter anderem in der Bankenkammer des Landgerichts Stuttgart tätig. Im Jahr 2007 wurde Kreißig Referent im Referat Rundfunkpolitik des Staatsministeriums Baden-Württemberg. Seit 2010 ist er Referatsleiter.

Prof. Dr. Jens-Ole Schröder

begann seine militärische Laufbahn 1984 bei der Bundeswehr. Seine akademische Ausbildung  verbrachte er von 1987 bis 1988 an der Universität des Saarlandes Saarbrücken und von 1988 bis 1993 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.  1996 erfolgte die Promotion zum Dr. jur. Von 1996 bis 1998 war er als Rechtsanwalt in der Dresdner Niederlassung einer überörtlichen Sozietät tätig. Danach arbeitete er als Büroleiter des Regierungspräsidenten in Dresden bis 2000, ehe Prof. Dr. Jens-Ole Schröder als parlamentarischer Berater der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages für Medienpolitik sowie stellvertretender Pressesprecher und stellvertretender Fraktionsgeschäftsführer der CDU-Fraktion bis 2007 tätig war. Ab 2008 übernahm er die Referatsleitung für Medien und Medienrecht in der Sächsischen Staatskanzlei, bis er 2009 zum Chef des Leitungsstabes im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst berufen wurde. Seit 2012 ist Prof. Dr. Jens-Ole Schröder Juristischer Direktor des Mitteldeutschen Rundfunks.
Nebenamtlich war er von 2010 bis 2011 Mitglied der Versammlung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM). Darüber hinaus ist Prof. Dr. Jens-Ole Schröder seit 2002 als Lehrbeauftragter an der Berufsakademie Sachsen tätig und wurde im November 2008 zum Honorarprofessur ernannt.

Prof. Dr. K. Peter Mailänder, M.C.J. (N.Y.U.)

studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und München und promovierte 1963 in Tübingen zu dem Thema „Privatrechtsschutz bei Kartellverstößen“, nachdem er sein Studium der Rechtsvergleichung in New York im Jahr zuvor abgeschlossen hatte. Nach seiner wissenschaftlichen Tätigkeit am Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht in München, ist er seit 1965 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Gründer und Seniorpartner der Kanzlei Haver & Mailänder mit den Standorten Stuttgart, Frankfurt, Dresden und Brüssel, deren Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht, Kartellrecht und Medienrecht liegen. Zudem ist er Lehrbeauftragter und Honorarprofessor für Wettbewerbsrecht und Bankrecht an der Universität Hohenheim und Richter am Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg. Seit Gründung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) im Jahr 1997 ist er deren Mitglied, 2001/2002 war er ihr Vorsitzender.

Dr. Marc Jan Eumann

ist Staatssekretär bei dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen.
Geboren 1966 in Hamburg, studierte er nach dem Abitur von 1985 bis 1991 u. a. Geschichte und Völkerrecht an den Universitäten Bonn und Köln und schloss sein Studium 1991 mit dem Magister Artium ab. Zwischen 1985 und 1990 war er zudem als Journalist tätig. Von 1990 bis 1992 arbeitete Eumann für den Oberbürgermeister der Stadt Köln. Im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW wirkte er von 1993 bis 1995 zunächst als Referent, später als Leiter des Referates „Politische Kommunikation und Analysen“. Bis 2010 gehörte Eumann fünfzehn Jahre lang dem nordrhein-westfälischen Landtag an und war dort von 2000 bis 2010 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. Er ist u. a. Mitglied des ZDF-Fernsehrates und führt den Vorsitz der Medien- und Netzpolitischen Kommission beim SPD-Parteivorstand.

Andreas Mundt

studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Lausanne. Im Jahre 1991 wurde er Referent des Leitungsstabes „Neue Bundesländer“ des Bundeswirtschaftsministeriums bevor er dann 1993 als Referent für Arbeits- und Sozialrecht zur FDP Bundestagsfraktion wechselte. Seinen Weg zum Bundeskartellamt fand er im Jahre 2000 als Beisitzer in der 8. Beschlussabteilung mit dem Schwerpunkt Kreditinstitute und Lotteriewesen. Bereits im Jahre 2001 wurde er Leiter des Referats „Internationale Wettbewerbsfragen“ und war zeitgleich Beisitzer in der 4. Beschlussabteilung mit dem Schwerpunkt „Kartengestützte Zahlungssysteme“. 2005 übernahm er dann die Leitung der Grundsatzabteilung, bevor er dann im Jahre 2009 zum Präsidenten des Bundeskartellamtes ernannt wurde. Dieses Amt bekleidet er bis heute. In der Zwischenzeit wurde Mundt im Jahre 2010 Mitglied im Bureau des OECD Competition Committee. Weiter ist er seit 2013 Vorsitzender des International Competition Network (ICN).

Tabea Rößner, MdB

geboren am 7.12.66 in Sassenberg, ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und dort Sprecherin für Medien, Kreativwirtschaft und digitale Infrastruktur der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie ist zudem Mitglied und Obfrau im Ausschuss für Kultur & Medien, stellv. Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur und im Wirtschaftsausschuss. Vor ihrem Bundestagsmandat war die studierte Film- und Musikwissenschaftlerin zuletzt als Schluss- & Planungsredakteurin (CvD) beim ZDF tätig.