zum Inhalt springen

Professor Dr. Hans Brack

Seine Arbeit für den Rundfunk begann Hans Brack, diplomierter Dolmetscher, Diplom-Kaufmann, Assessor und Dr. jur., bereits im Jahre 1948. Zunächst als Justitiar des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR) in Hamburg tätig, war er maßgeblich beteiligt an der Gründung der ARD im Jahre 1950, sodann 1953 auch am Entwurf des ARD-Fernsehvertrages, der die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage des gemeinsamen deutschen Fernsehprogramms bildete. Nach der Spaltung des NWDR wechselte Brack 1956 zum neu entstandenen WDR nach Köln, wo er ab diesem Zeitpunkt die Position des Justitiars und Finanzdirektors bekleidete. Gleichzeitig war er von 1956 bis 1961 auch Justitiar der NWDR-Nachfolgeorganisation für das Fernsehen, des Nord- und Westdeutschen Rundfunkverbandes (NWRV). 1954 erhielt er einen Lehrauftrag für Rundfunkrecht zunächst an der Universität Hamburg und nach dem Umzug nach Köln an der hiesigen Universität, wo er fortan und bis zuletzt als einer der ersten das noch neue relevante Rechtsgebiet lehrte und publizierte. Auf Antrag der Kölner juristischen Fakultät erfolgte 1962 seine Ernennung zum Honorarprofessor. Ab 1954 war Hans Brack auch ständiger Vertreter der ARD im Verwaltungsrat der Europäischen Rundfunkunion sowie ab 1955 Vizepräsident der Juristischen Kommission der Union der europäischen Rundfunkanstalten, ab 1965 deren Präsident. Mit der Errichtung der Westdeutschen Werbefernsehen GmbH (WWF; heute WDR mediagroup GmbH) im Jahre 1959 wurde Hans Brack zum Geschäftsführer berufen, eine Tätigkeit, die er zunächst gemeinsam mit dem Intendanten des WDR, Hanns Hartmann, sowie von 1961 bis zu seinem Ausscheiden 1974 als alleiniger Hauptgeschäftsführer ausübte. Von 1961 bis 1970 war er zudem als Verwaltungsdirektor des WDR tätig. Sein Bemühen, den rundfunkrechtlichen Studien in Anbetracht der wachsenden Bedeutung des Rundfunks einen organisatorischen Rahmen zu geben, führte 1967 gemeinsam mit Heinz Hübner, Dietrich Oehler und Klaus Stern zur Gründung des Instituts für Rundfunkrecht, zu dessen Mitdirektor er ernannt wurde. Hans Brack verstarb 1977. Mit ihm verlor das Institut einen engagierten Fürsprecher in der Rundfunklandschaft.

Zur weiteren Lektüre:

  • Oehler, Dietrich, Gedenken an Professor Dr. iur. Hans Brack, in: Brack/Hübner/Oehler/Stern (Hrsg.), Fahndungssendungen im Fernsehen, Schriftenreihe des Instituts für Rundfunkrecht Bd. 25, S. 1-3
  • Seeling, August, Dank an Hans Brack (u.a.), Westdeutsches Werbefernsehen GmbH Köln 1971
  • Ders., Verabschiedung des Geschäftsführers Professor Dr. Hans Brack, Westdeutsches Werbefernsehen GmbH Köln 1974